CDU Gemeindeverband Hövelhof

CDU zu Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Hövelhof

Grundsatzentscheidung im Gemeinderat

In der jüngsten Ratssitzung wurde eine Grundsatzentscheidung zum Thema Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen getroffen: Ackerflächen und Wiesen dürfen erst mit Photovoltaik-Anlagen versiegelt werden, wenn Dächer, Industriehallen, Parkplätze und Autobahnrandstreifen mit PV in Hövelhof belegt sind und noch weitere PV-Anlagen aufgrund von Energieknappheit erforderlich sein sollten. Freiflächen sollten grundsätzlich für die Landwirtschaft für Nahrungsmittelerzeugung zur Verfügung stehen. Wenn Flächen versiegelt werden müssen, dann ist die Qualität der durch den Bau erfolgten Versiegelung ausschlaggebend: Wohnraum und Industrie (Arbeitsplätze) sind gewichtige Gründe, um Freiflächen zu versiegeln. 

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Der Gemeinde wurde durch einen Investor ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage vorgelegt. Der Gemeinderat wurde gebeten, an einer ortsnahen Freifläche im Hövelhofer Ortsteil Espeln, das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten. (Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung: https://hoevelhof.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=20240509100099). Aus Sicht der CDU war hierzu eine Grundsatzentscheidung zu treffen.

Nachdem sich bereits der Bau- und Umweltausschuss mit diesem Thema beschäftigt hatte, wurden neuere Erkenntnisse in die Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung eingearbeitet. Gleichzeitig haben verschiedene CDU-Vertreter Gespräche mit unterschiedlichen Interessenvertretern geführt.

Aus Sicht der CDU gibt es einen hohen Flächenbedarf auf unserer vergleichsweise kleinen kommunalen Gebietskulisse. Auch von Seiten der Landwirtschaft wird von einem erhöhten Preisdruck berichtet. Zur weiteren Entwicklung insbesondere auch der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbedarf werden jedoch auch in Zukunft wahrscheinlich Flächen der Landwirtschaft entzogen werden - wie jetzt jüngst auch im Baugebiet Portemeiers Kreuz.

Tobias Steinrücke begründete in seiner Ablehnung, dass eine anderslautende Entscheidung, den Druck auf Eigentümer von Freiflächen erhöhen würde, da Investoren höhere Preise zahlen könnten, als Landwirte.

Bürgermeister Michael Berens erklärte in seinem Statement, dass es drei wesentliche Grundbedürftnisse gäbe: Nahrung, Wohnung und Sicherheit. Und erst danach käme die Energieversorgung, die zudem durch die Windenergieanlagen im südlichen Kreisgebiet für den Kreis Paderborn sichergestellt sei.

Dieser Linie ist mit der CDU ebenfalls die FDP gefolgt, so dass der Antrag des Investors abgelehnt wurde.