Nachdem die Eigentumsfrage des Grundstücks Allee 34 geklärt worden ist und das Grundstück der früheren Gastwirtschaft Möller in das Eigentum der Gemeinde übergehen wird, erklärt die CDU-Fraktion ihre Position zu diesem Thema. Sie hat dazu zur Ratssitzung am 17. Dezember einen Antrag eingereicht:
Bildquelle: CDU Hövelhof (Dominik Brunnert) Der Rat der Sennegemeinde Hövelhof beschließt:
1. Nach der Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts der Gemeinde Hövelhof gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Delbrück von Hövelhof, Blatt 162, Gemarkung Hövelhof, Flur 13, Flurstück 4544, Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Allee 34, zur Größe von 1.321 qm hat sich die Sennegemeinde Hövelhof das Eigentum an diesem Grundstück verschafft. Der Rat der Sennegemeinde Hövelhof bekundet seinen Willen, dauerhaft das Eigentum an der Verkehrsfläche an der Kreuzung sowie der Fläche „Scheune“ (neben dem Haupthaus) und der danebenliegenden Verkehrsfläche Richtung Gasthaus Brink zu behalten.
2. Der Rat der Sennegemeinde Hövelhof beschließt den Abriss der „Scheune“ zur Herstellung der Sichtachse vom Henkenplatz auf das frühere fürstbischöfliche Jagdschloss.
3. Zur weiteren Entscheidungsvorbereitung über die Zukunft des Haupthauses der früheren Gaststätte Möller beauftragt der Rat der Sennegemeinde Hövelhof die Gemeindeverwaltung einen Gutachter zu mandatieren, der die Substanz des Hauses untersucht und eine Untersuchung der Wirtschaftlichkeit einer möglichen Renovierung berechnet. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist dem BUA vorzustellen.
4. Sollte sich keine Wirtschaftlichkeit der Renovierung darstellen lassen, so wird die Verwaltung anschließend beauftragt, eine städtebauliche Untersuchung in Auftrag zu geben, beispielsweise in Zusammenarbeit mit Studenten der FH OWL (Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur). In dieser städtebaulichen Untersuchung sollen alternative Nutzungen der Fläche des Haupthauses untersucht werden. Bisher vorgestellte Ideen (Planskizze Architekturbüro aws und Ideen des Ortsheimatpflegers) werden in diesen Untersuchungsauftrag miteingebracht.
Begründung:
Nachdem das Vorkaufsrecht der Gemeinde zum Erwerb des o. g. Grundstückes nicht mehr anfechtbar ist, können die politischen Gremien nach Abschluss des juristischen Verfahrens ihre Überlegungen zur zukünftigen Gestaltung des früheren Gasthauses Möller angehen.
Die CDU-Fraktion erreichen unterschiedliche Stellungnahmen. Teilweise sind diese auch in sozialen Medien lesbar. Teilweise werden andere Meinungen auch persönlich den Ratsmitgliedern übermittelt. Ein einheitliches Stimmungsbild ist dabei nicht erkennbar.
Zweifelsfrei war es aus Sicht der CDU-Fraktion notwendig, das Grundstück für kommunale Belange zu sichern. Im Ortskernkonzept 2020 wurde bereits beschlossen, die Sichtachse zum früheren fürstbischöflichen Jagdschloss vom Henkenplatz aus wiederherzustellen und damit die „Scheune“ abzureißen. Das gesamte Grundstück reicht dabei vom „Patt“ neben der Gaststätte Brink bis hin zur Verkehrsfläche bis zur Ampelkreuzung. Diese Flächen sollten nach Auffassung der CDU-Fraktion in das öffentlichen Eigentum übergehen und verbleiben. Das Grundstück kann nach dem Eigentumsübergang ggfs. neu parzelliert werden.
Quelle tim-online
Hinsichtlich des früheren Gastwirtschafts-, Einzelhandels- und Wohngebäudes („Hauptgebäude“) ist noch kein öffentlicher Verwendungszweck erkennbar. Ursprünglich war im Ortskernkonzept 2020 dort die Bibliothek vorgesehen, die jedoch mittlerweile im Schloßpark in dem früheren Wohnhaus der Vikare umgesetzt wurde. Es scheint zudem Konsens zu herrschen, nach dem bereits die konzipierte Herstellung der Sichtachse jetzt beschlossen werden kann und der Abbau der Anbauten angegangen werden kann.
Dieses Hauptgebäude steht nicht unter Denkmalschutz, hat aber auch eine jahrzehntelange Geschichte. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, sind weitere Informationen insbesondere über den Zustand des Objektes notwendig. Es gibt erste Indizien, nach denen nicht unerhebliche Mittel zur Renovierung des Gebäudes bereitgestellt werden müssten, um einen Mindeststandard zu erreichen. Auch die gewerblichen Räume sind mehr als 18 Jahre nicht mehr genutzt worden und haben naturgemäß einen Renovierungsstau.
Da kein sinnvoller öffentlicher Zweck für das Hauptgebäude erkennbar ist, verbleiben somit drei Optionen für die Fläche des Hauptgebäudes:
1. Erhalt und Renovierung des bisherigen Hauptgebäudes. Dabei wird sich die Frage stellen, ob das Gebäude im Eigentum der Gemeinde verbleiben sollte oder als Teilfläche an einen Investor verkauft werden sollte. Die Gemeinde könnte im Kaufvertrag dann gestaltende Auflagen vereinbaren.
2. Abriss des bisherigen Hauptgebäudes, Verkauf der Teilfläche an einen Investor. Auch hier könnte ein städtebaulicher Vertrag gestalterische Vorgaben für den Dritten beauflagen.
3. Abriss des bisherigen Hauptgebäudes und Umgestaltung der Fläche als Teil des Schloßparkes.
Bei einem Wegfall des Gebäudes (Option 3) ist auch das anschließende Umfeld des Areals zu betrachten. Wir schlagen daher vor (Ziffer 4 des Beschlussvorschlages), eine städtebauliche Untersuchung zu beauftragen. Um die Kosten einer derartigen Studie vertretbar zu gestalten, schlagen wir vor, eine Projektarbeit in Zusammenarbeit mit der FH OWL zu beauftragen. Vielleicht gibt es Studenten, die im Rahmen einer Studienarbeit Vorschläge und Alternativen erarbeiten können. Eine ähnliche Vorgehensweise wurde im Zusammenhang mit dem Neubau der Friedhofskapelle vor mehr als 20 Jahren durchgeführt. Alternativ kann auch ein Fachbüro beauftragt werden.
Um eine faktenorientierte Entscheidung über die Zukunft des Hauptgebäudes treffen zu können, sind daher weitere Informationen notwendig. Wir empfehlen daher, eine endgültige Entscheidung nach Eingang aller relevanten Informationen zu treffen und eine ruhige Hand zu behalten. Die politischen Gremien sollen über die Fortschritte regelmäßig informiert werden und den Prozess begleiten. Die Bürgerschaft ist dabei in geeigneter Art und Weise zu beteiligen.